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05.06.2020 , 16:28 Uhr
Die derzeitigen Hartz IV-Leistungen sind kaufkraftbereinigt erheblich niedriger als die ehemaligen Sozialhilfeleistungen.
Lt PraktikerInnen aus dem Sozialbereich sinkt der durchschnittliche Lebensstandard der LeistungsempfängerInnen seit Mitte der 00er Jahre.
Hartz IV-LeistungsempfängerInnen stellen keinen homogenen Personenkreis dar. Die Spanne reicht von ergänzende Hartz IV Leistungen beziehenden arbeitenden Menschen über praktisch vermittelbare arbeitsfähige arbeitslose Menschen bis das System sprengenden, wg Krankheiten oder Behinderungen nicht zu den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeitsfähigen Menschen, die aus ihren Regelleistungen Krankheits-/Behinderungskosten aufbringen müssen, für die es keinen Leistungsträger gibt. Ein Teil der Hartz IV-LeistungsempfängerInnen hat Menschen im privaten Umfeld, die im Notall mit etwas Geld aushelfen können oder geringe eigene Ersparnisse. Ein Teil der Hartz IV LeistungsempfängerInnen ist völlig alleine oder hat keine Ersparnisse mehr.
Die Hinzuverdienstregelungen sind insbesondere für LeistungsempfängerInnen nach SGB XII grotesk.
Während der Covid-19-Krise fielen für viele kinderlose LeistungsempfängerInnen fest eingeplante Tafeleinkäufe oder Hinzuverdienste aus.
Gleichzeitig waren während der Covid-19-Krise kostengünstige Eigenmarkenprodukte im Lebensmittelbereich zeitweise nicht lieferbar, so dass zeitweise auf kostspieligere Markenprodukte ausgewichen werden musste, und die Preise für frisches Gemüse und Obst stiegen zum Teil oder schwankten stärker als sonst. Die Kosten für 1 oder 2 waschbare Baumwollmasken waren einmalig aufzubringen.
Kurzum, die angeblich von der SPD gewollte einmalige Zahlung von 100 Euro wäre für einen Teil der kinderlosen Hartz IV-LeistungsempfängerInnen ein realistischer Deckungsbeitrag gewesen, während für andere kinderlose Hartz IV-LeistungsempfängerInnen je nach Szenario zur Deckung des Status Quo in Grössenordnung 50 - 100 Euro je Monat angemessen gewesen wären.
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