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29.10.2025 , 18:10 Uhr
Nein, ein Vorgesetzter darf einem Staatsanwalt nicht rechtswirksam verbieten, ein Offizialdelikt zu verfolgen. Eine solche Weisung wäre rechtswidrig und würde gegen das Legalitätsprinzip verstoßen. Die Staatsanwaltschaft ist zwar hierrachisch organisiert unsere Rechtsordnung schützt aber sehr gut vor Unterschleif, vor Korruption. Könnte natürlich immer auch noch besser sein. Zu hoffen wäre, wenn die Italiener ihr System behalten und wir unser System mittelfristig anpassen.
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