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07.02.2023 , 07:22 Uhr
Solange er keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland darstellt, kann er auch nicht einfach wegen einer Straftat abgeschoben werden.
Aber mit dem Einwand, er hätte wissen müssen, in welcher Eigenschaft er dem Prozess beiwohnte, haben Sie natürlich Recht. In Tadschikistan ist die Grenze zwischen Wahrheit und Lüge etwas anders definiert als bei uns. Um einen Imageschaden von sich abzuwenden ist es durchaus legitim, sich nicht im Einklang mit den Fakten zu äußern. Shamsiddins merkwürdige Beteuerungen richten sich also offenbar an die eigene Community.
Der Fall ist insgesamt sehr verworren. Die tadschikische Opposition trägt leider wenig zur Klärung bei, und warum es nicht zu einer Familienzusammenführung in Litauen kam, weiß ich auch nicht. Klar ist aber, dass der Mann zuletzt gut integriert war und wohl unter das Chancen-Aufenthaltsrecht gefallen wäre. Wahrscheinlich hat also irgendein Sachbearbeiter im Ausländeramt versucht, vor Inkrafttreten schnell noch Fakten zu schaffen. Darin liegt der Skandal.
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