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08.12.2022 , 14:29 Uhr
Vielleicht handelt es sich um eine Feinheit: Aber wo genau verläuft die Grenze zwischen Selbstjustiz und Notwehr. Notwehr gegen Nötigung ist nämlich durchaus erlaubt. Die Frage ist also, ob es sich bei den Aktionen der letzten letzten Generation um Nötigung handelt oder nicht. Soweit ich die Diskussion verfolge gibt es unter Juristen bishin zu ehemaligen BGH-Richtern durchaus viele Stimmen, welche die Aktionen der letzten Generation für Nötigung halten. Letztlich wird diese Entscheidung von Gerichten getroffen...und nicht der Meinung eines taz-Autors.
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