Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
08.12.2022 , 14:29 Uhr
Vielleicht handelt es sich um eine Feinheit: Aber wo genau verläuft die Grenze zwischen Selbstjustiz und Notwehr. Notwehr gegen Nötigung ist nämlich durchaus erlaubt. Die Frage ist also, ob es sich bei den Aktionen der letzten letzten Generation um Nötigung handelt oder nicht. Soweit ich die Diskussion verfolge gibt es unter Juristen bishin zu ehemaligen BGH-Richtern durchaus viele Stimmen, welche die Aktionen der letzten Generation für Nötigung halten. Letztlich wird diese Entscheidung von Gerichten getroffen...und nicht der Meinung eines taz-Autors.
zum Beitrag