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03.09.2014 , 19:46 Uhr
@Neubau: Die Assistenzkraft muss keine pädagogische Ausbildung haben. Diese Person erledigt auch keine fachlichen Aufgaben der Lehrerin, sondern übernimmt wirklich ausschließlich Hilfsaufgaben: Sie liest z.B. auf Punkt und Komma die Klausuren vor, bekommt die Bewertungen aufs Wort genau diktiert, schreibt mal was an die Tafel oder guckt, wer sich im Unterricht meldet. Die Kosten dafür übernimmt das Integrationsamt. Eine Arbeitsassistenz gibt es übrigens nicht nur für Lehrer, sondern auch für alle anderen Berufe. Damit soll schwerbehinderten Menschen eine Teilhabe am Arbeitsleben garantiert werden.
Meiner Ansicht nach kommt eine blinde Lehrerin/ ein blinder Lehrer im Schulalltag sehr viel besser zurecht, als man sich das vielleicht zunächst vorstellen kann. Die Schüler verhalten sich in der Regel sehr rücksichtsvoll - und im Endeffekt zählt wirklich vor allem, ob der Lehrer/die Lehrerin guten Unterricht macht und damit eine Autorität hat.
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