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27.08.2014 , 00:15 Uhr
Das stimmt so nicht ganz. Es ist zwar richtig, dass das Grundgesetz das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nur den Deutschen gewährt. Aber die einfach-gesetzliche Ausgestaltung in § 1 Versammlungsgesetz geht darüber hinaus und gewährt dieses Grundrecht für "Jedermann". Das ist auch nicht verfassungswidrig, da der Bund, die Länder und die EU in der Ausgestaltung der Grundrechte frei sind, solange sie nicht den vom Grundgesetz gebilligten Grundrechtsschutz unterlaufen.
http://dejure.org/gesetze/VersG/1.html
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