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20.06.2022 , 21:42 Uhr
Mensch Mensch, ist das kompliziert mit der ALG II - Hilfesuche ...
Wenn die Person das nicht kann, wofür sie bezahlt wird - seit Jahren - dann ist das doch einfach nur eine Lüge. Und seinen Arbeitgeber in wesentlichen Arbeitsinhalten anzulügen - ich glaube ja - wäre ein Kündigungsgrund.
Das wäre doch dann die einfachste Problemlösung ... anstelle mit Fachbegriffen um sich zu werfen die keine Person der Bedarfsgemeinschaft verstehen kann.
Also könnte die fehlende Qualifikation im sozialen Umgang mit Menschen angezeigt werden, unter Vortäuschung falscher Tatsachen dem Arbeitgeber gegenüber über diese Qualifikationen zu verfügen. ...
Nene, Hartz IV ist sowas von vorbei - nix mehr mit unqualifizierten Arbeitsstellenbesetzern ohne Sinn und Verstand.
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