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08.06.2024 , 08:28 Uhr
Kinder bis 8 Jahre müssen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen, bis 11 Jahre können sie es.Erwachsene / Eltern dürfen unter 8-Jährige auf dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten, siehe Para. 2 Abs. 5 StVO
zum Beitrag14.11.2023 , 22:46 Uhr
Und da kann ich noch eine rhetorische Frage hinzufügen: Ist die Rücksichtslosigkeit bei SUVs nicht sogar gewissermaßen konstruktionsbedingt? So haben nicht wenige dieser Riesenautos auch riesige tote Winkel, sogar der ADAC sieht hierin ein großes Problem für filigranere Verkehrsteilnehmer, wie z. B. Zweiradfahrer: www.sueddeutsche.d...groesser-1.2418298 Was für mich die Frage aufwirft, ob diese Riesenautos eigentlich überhaupt für den europäischen Straßenverkehr geeignet sind. Warum sind sie zulassungsfähig, wenn doch erwiesenermaßen andere Verkehrsteilnehmer aufgrund der großen toten Winkel, verursacht durch zu breite A/B/C-Säulen, zu leicht übersehen werden können? Diese Fragen stellen sich mir um so mehr, weil ich letztes Jahr im Sommer von einem SUV-Fahrer in den Niederlanden (!), als ich mit dem Fahrrad auf einer Fahrrad-Vorrangroute fuhr und er aus einer untergeordneten Nebenstraße kam, fast überfahren worden wäre. Er hatte mir die Vorfahrt genommen, seine riesige Kühlerhaube war schon gegen meine Fahrradpacktaschen seitlich gestoßen, als er in letzter Millisekunde noch bremsen konnte. Ich hatte großes Glück, dass er eine aufmerksame Beifahrerin hatte, die ihn warnte. Wenigstens sie hatte mich gesehen! Sie hat den Unfall verhindert! Ohne diese aufmerksame Beifahrerin wäre ich jetzt wahrscheinlich tot!
zum Beitrag25.10.2023 , 19:12 Uhr
Entschuldigen Sie, aber in Fahrradstraßen dürfen sich Radfahrerende „ausbreiten“, wie Sie es ausdrücken. Autofahrende sind nur zu Gast (,wenn Autoverkehr zugelassen ist), sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen und Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren. Autofahrenden muss also kein Platz zum Überholen gemacht werden. Da es sich meist um kleine Nebenstraßen handelt, wären die 1,5 m Überholabstand ohnehin vom Autoverkehr in 95 Prozent der Fälle nicht einzuhalten und schon deswegen herrscht dann Überholverbot.
zum Beitrag21.06.2023 , 18:16 Uhr
Und was ist mit dem Nutzen des Fahrradverkehrs? Ich z. B. fahre mit dem Rad zur Arbeit, um Geld zu verdienen, das ich dann versteuere. Und dann fahre ich mit dem Rad auch noch einkaufen. Auf die Waren, die ich da kaufe, zahle ich Mehrwertsteuer. All diese Steuern steckt Väterchen Staat dann in Autobahnen oder deren Sanierung und Ausbau, ich kriege dafür buckelige Radwege von anno pief. Entgegen aller Sonntagsreden wird nämlich in den meisten Kommunen null Komma nix für Radinfrastruktur oder deren Sanierung ausgegeben.
zum Beitrag21.04.2022 , 20:29 Uhr
Ich persönlich kenne Autofahrer, die ihr Kfz sozusagen als Waffe einsetzen. Spontan fällt mir der Autofahrer ein, der mir jeden Morgen mit völlig unangepasster Geschwindigkeit auf einem gerade mal 2,50m breiten Feldweg, den ich jeden Morgen mit dem Rad erlaubtermaßen befahre, entgegen kommt. Er hat dort keinen landwirtschaftlichen Verkehr. Er benutzt den Feldweg als Abkürzung zu seiner Arbeitsstelle bei einer Dachdeckerfirma. Mit seinem breiten SUV fegt er mich fast vom Feldweg. Oder der Autofahrer, der, nachdem ich mit dem Rad schon im Kreisverkehr war, laut hupend dort reinfuhr und mir die Vorfahrt nahm. Das Hupen sollte wohl bedeuten: „Wenn du nicht bremst, fahr ich dich über‘n Haufen.“ Ich habe dann gebremst. Deshalb lebe ich noch. Diejenigen Autofahrenden, die mich auf einer innerörtlichen Straße ohne Radweg bei Gegenverkehr als Radfahrer noch meinen, mit wenigen cm Abstand noch überholen zu müssen, von denen will ich erst gar nicht anfangen. Ich könnte ewig weiterschreiben, denn auf schätzungsweise 200.000 mit dem Rad zurückgelegten km erlebt man so einiges. Und das Fazit lautet: einige der Autofahrenden bilden sich tatsächlich Vorrechte ein, nur weil sie die dicken oder weniger dicken Blechkisten fahren.
zum Beitrag