Die restriktive deutsche Drittstaatenregelung wird sicherlich in Zukunft häufiger kopiert. Ohne Einzelfallprüfung könnten danach europaweit Grenzbehörden die Zurückweisung in vermeintlich sichere Drittstaaten praktizieren
Der lange Weg zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht: Aus Rechtsansprüchen wurden im Laufe der Verhandlungen im EU-Rat dutzende von Kannbestimmungen. Der Harmonisierungsgrad im Asylrecht bewegt sich nur knapp über null