: Schwule Männer
EUGH Ausschluss von der Blutspende unter bestimmten Bedingungen rechtlich möglich
FREIBURG taz | Homosexuelle Männer dürfen nur dann pauschal von Blutspenden ausgeschlossen werden, wenn es kein milderes Mittel gibt, die Sicherheit von Blutkonserven sicherzustellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Frankreich entschieden.
Der Franzose Geoffrey Léger wurde 2009 von seinem Blutspendezentrum als Spender abgelehnt, nachdem er angab, dass er Sex mit Männern hatte. Dadurch sah er sich diskriminiert und klagte beim Straßburger Verwaltungsgericht, das wiederum den EuGH einschaltete.
Der EuGH musste nun eine EU-Richtlinie von 2003 auslegen. Danach sind Personen von der Blutspende ausgeschlossen, „deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt“. Nach französischem Recht gehören dazu Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten. Auch in Deutschland sind homo- und bisexuelle Männer von der Blutspende ausgeschlossen.
Der EuGH hält einen generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern nicht für zwingend und fordert die nationalen Gerichte auf, zwei Punkte näher zu prüfen. Zum einen müsse festgestellt werden, ob im konkreten Land tatsächlich ein „hohes Risiko“ entsteht, wenn Männer Sex mit anderen Männern haben. In Frankreich spreche manches dafür. So sei das HIV-Infektionsrisiko schwuler und bisexueller Männer in Frankreich zwischen 2003 und 2008 zweihundert mal so hoch gewesen wie im Durchschnitt der Gesellschaft, zitiert der EuGH eine Studie.
Aber auch bei einem hohen Risiko müsse die EU-Grundrechte-Charta berücksichtigt werden, so der EuGH. Die Charta verbiete eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei deshalb ein genereller Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende unzulässig, wenn es weniger belastende, aber gleich geeignete Maßnahmen gebe. Die endgültige Entscheidung müssen nationale Gerichte treffen. Az.: C-528/13 CHRISTIAN RATH
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