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Archiv-Artikel

daily dope (287)

Der vor fast drei Jahren nach einem positiven Dopingtest zurückgetretene österreichische Skirennläufer Hans Knauss hat eine Wiedergutmachung erfahren. Im Prozess gegen den Nahrungsergänzungsmittelhersteller Ultimate Nutrition aus den USA einigte sich der 37-Jährige mit dem Unternehmen und dessen Lieferanten auf einen außergerichtlichen Vergleich. „Das ist die letzte Bestätigung für mich, damit ist die Sache endlich vom Tisch“, sagte Knauss. Damit ist nach Angaben des Österreichers ein von ihm begangenes vorsätzliches Dopingvergehen auch in den USA ausgeschlossen worden. Dieser Auffassung war im Juli 2005 auch der oberste Sportgerichtshof CAS. Über die finanzielle Höhe des Vergleichs machte der Silbermedaillengewinner im Super-G bei den Olympischen Winterspielen 1998 in Nagano keine Angaben. Knauss war im November 2004 nach der Abfahrt in Lake Louise (Kanada) positiv auf Nandrolon getestet und daraufhin vom Internationalen Skiverband (FIS) für 18 Monate gesperrt worden. Knauss beteuerte jedoch stets, Opfer eines verunreinigten Nahrungsergänzungsmittels geworden zu sein. Der CAS bestätigte aber die Sperre trotz „nur geringer Nachlässigkeit des Sportlers“ und seiner Mithilfe bei der Aufklärung der Affäre. Daraufhin trat der Österreicher am 20. Juli 2005 zurück.

Ganz ähnlich lag der Fall des englischen Tennisprofis Greg Rusedski, der 2004 bei den Australian Open für Schlagzeilen sorgte. Der positiv auf das verbotene anabole Steroid Nandrolon getestete Rusedski wurde später freigesprochen, weil die ATP Tour ohne ihr Wissen kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel an die Spieler verteilt hatte. Das war ein fragwürdiger Freispruch, weil zum Zeitpunkt des positiven Rusedski-Tests die ATP Tour schon seit Monaten diese Mittel von der Verteilerliste genommen hatte und die Spieler vor deren Verwendung ausdrücklich gewarnt worden waren. DPA, TAZ