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Archiv-Artikel

USA gegen UBS-Bank

Gericht in Florida entscheidet: Schweizer Großbank muss der US-Steuerbehörde Kundendaten offenlegen

WASHINGTON taz ■ Amerikanische Steuerfahnder haben nun eine gerichtliche Anordnung, das Schweizer Bankgeheimnis zu durchlöchern. Ein Bundesgericht in Miami hat entschieden, dass die US-Steuerbehörde IRS die Schweizer Großbank UBS zur Herausgabe von Daten amerikanischer Kunden zwingen darf, die damit der Steuerhinterziehung überführt werden sollen.

Die IRS verdächtigt die Schweizer Bank, bis zu 20.000 Amerikanern dabei geholfen zu haben, insgesamt 20 Milliarden Dollar in Offshore-Konten und Scheinfirmen zu deponieren und damit mindestens 300 Millionen Dollar an der US-Steuer vorbeigeschmuggelt zu haben. Das Wall Street Journal sprach von einem „einzigartigen Vorstoß“ der US-Behörden.

In einer Stellungnahme zu dem Urteil verkündete die UBS, man werde mit den US-Behörden weiter zusammenarbeiten. Doch die E-Mail vom Dienstag enthält keinen Hinweis, ob sich die Bank an die gerichtliche Anordnung aus den USA halten oder ihrerseits dagegen klagen wird. Es wäre das erste Mal, dass eine Schweizer Bank massenweise Kundendaten herausgibt – und gegebenenfalls ein Dammbruch des legendären Schweizer Bankgeheimnisses. Die Eidgenossen verfügen per Gesetz, dass lokale Banken Kontodaten nur dann weitergeben dürfen, wenn gegen konkrete Kunden konkrete strafrechtliche relevante Vorwürfe vorliegen – praktischerweise ist Steuerhinterziehung in der Schweiz aber kein Straftatbestand, die Beihilfe dazu wird allenfalls mit einer recht unbürokratischen Geldbuße geahndet. Doch bei Steuerbetrug drücken auch die Schweizer nicht beide Augen zu: Wenn nachweislich Dokumente gefälscht oder mit kriminellen Methoden Scheingeschäfte inszeniert werden, heben die Behörden auch mal den Schutz des Bankgeheimnisses auf.

Die US-Steuerfahnder stützen ihre Ermittlungen im Wesentlichen auf den ehemaligen UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld, der sich im Juni selbst angezeigt und der Beihilfe zum Steuerbetrug schuldig bekannt hatte. Auf sieben Seiten hat der 43-Jährige einem US-Gericht in Fort Lauderdale beschrieben, mit welchen Tricks er reichen Amerikanern geholfen hat, ihren Reichtum zu mehren und die heimischen Steuern zu sparen – und zwar mit Wissen und Billigung der USB-Chefs. Darauf kommt es an: Die US-Behörden glauben mit Bradleys Angaben nachweisen zu können, dass es sich bei dieser Steuerhinterziehung im großen Stil nicht um das Fehlverhalten eines einzelnen Bankmitarbeiters handelt, sondern um systematischen Betrug. KARIN DECKENBACH