Den Menschen den Alltag aufhellen

betr.: „Hartz-IV-Pfleger“

Ich (Heilpraktikerin) arbeite nebenberuflich als „Pflegehilfskraft“ in einem Pflegeheim in Schleswig-Holstein. Auch in diesem recht gut geführten Pflegeheim wäre es nicht nur für die dementen Bewohner des Hauses ein Segen, wenn pro Station noch eine weitere Hilfskraft mit klar definiertem Profil (auch erkennbar an der Arbeitskleidung!) diesen Menschen ihren Alltag aufhellen würde. Das eigentliche Pflegepersonal schafft es ja eben so gerade, den Bewohnern das Essen zu reichen und für genügend Flüssigkeitszufuhr zu sorgen.

Zu den Zweifeln möchte ich Folgendes anmerken: Die Problematik der Einhaltung der „Stellenbeschreibung“ betrifft doch genauso andere Aufgabenbereiche im pflegerischen Sektor, wie die der Servicekräfte oder der Aufgabenbereiche von Pflegefach- und Hilfskräften. Und zu der Ausbildung dieser Menschen kann ich nur sagen, dass es sich auch hierbei um einen alltäglich Prozess im Arbeitsleben handelt. Wer nicht das entsprechende menschliche und inhaltliche Profil für diesen Job mitbringt, wird ebenso wenig in seiner Anstellung bleiben wie eine Stationsleitung, die nicht in der Lage ist, Pflegepläne zu schreiben oder Medikamente richtig zu stellen.

STEPHANIE LUCKE, Kaltenkirchen