THEMA DES TAGES

Korrekt qualmen in Raucherkneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Juli das Rauchverbot in Berlin für verfassungswidrig erklärt. Seitdem darf nicht nur in separaten Raucherräumen der Gaststätten gequalmt werden, sondern auch wieder in Einraumkneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und deren Wirt dies wünscht. Für Letztere gelten aber besondere Bedingungen: Weder dürfen unter 18-Jährige Zutritt haben, noch dürfen „zubereitete Speisen“ serviert werden. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt umstritten (Text oben). Der Senat denkt über eine neue Regelung nach (Text unten).