piwik no script img

Archiv-Artikel

Haushaltsklage wartet auf Urteil

Die im September eingereichte Verfassungsklage der Berliner Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Grüne gegen den Landeshaushalt 2002/2003 droht zur Farce zu verkommen. Mit einem raschen Urteil der neun Richter ist nicht zu rechnen. Gründe dafür sind die starke Arbeitsbelastung des Landesverfassungsgerichts und die Komplexität der Normenkontrollklage. Der Doppeletat war im Juni 2002 mit den Stimmen der rot-roten Koalition beschlossen worden. CDU, FDP und Grüne halten das Haushaltsgesetz für verfassungswidrig, weil weit mehr Schulden gemacht als Investitionen getätigt werden. SPD und PDS berufen sich aber auf eine Ausnahmeregelung, wonach zur Abwehr eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts eine höhere Verschuldung gerechtfertigt ist. Konzepte für einen ausgeglichenen Haushalt hat keine Seite. Grünen-Finanzexperte Oliver Schruoffeneger hofft auf eine Entscheidung „wenigstens noch vor der Verabschiedung des Nachtragshaushalts für 2003“. Diese ist für den 10. April vorgesehen. DDP