Eigenheimzulage auch bei Hartz IV

KASSEL dpa ■ Arbeitslosen dürfen Hartz-IV-Leistungen nicht verweigert werden, nur weil sie eine Eigenheimzulage bekommen. Das Bundessozialgericht gab gestern einem Mann aus NRW Recht, dem die BA das Arbeitslosengeld II verweigert hatte. Der Mann und sein erwachsener Sohn hatten angeführt, dass sie die 5.112 Euro in zwei Jahren zur Fertigstellung ihres Hauses genutzt hätten. Deshalb müsse der staatliche Zuschuss, der inzwischen nicht mehr beantragt werden kann, als „zweckbestimmte Leistung“ gelten. (Az.: B 4 AS 19/07 R)