: Es bleibt dabei: Mama hat das letzte Wort
Verfassungsgericht: Es ist rechtens, dass unverheiratete Väter das Sorgerecht nur bekommen, wenn die Mutter das will
KARLSRUHE ap ■ Unverheiratete Väter bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte gestern eine entsprechende Regelung aus dem Jahr 1998 für verfassungsgemäß. Der Erste Senat hielt die Vermutung des Gesetzgebers für richtig, dass ein gegen den Willen der Mutter erzwungenes gemeinsames Sorgerecht regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist.
Das Bundesverfassungsgericht gibt in seinem Urteil dem Gesetzgeber jedoch den Auftrag, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten. Beanstandet wurde eine fehlende Übergangsregelung für Altfälle. Sie muss bis 2004 nachgeholt werden.
Einer der klagenden Väter zeigte sich von dem Urteil „tief enttäuscht“. Er kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht nannte das Urteil dagegen „weise“.
Erst seit 1998 ist ein gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern überhaupt möglich. Zuvor konnte der Vater selbst mit dem Einverständnis der Mutter kein Sorgerecht bekommen.
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