taz intern
: Panter Stiftung anerkannt

„Betreff: Ihre Eingabe vom 2. Oktober 2008

Sehr geehrte Damen und Herren, die „taz Panter Stiftung“ ist antragsgemäß als rechtsfähig anerkannt worden; die Anerkennungsurkunde füge ich bei. Für das mit der Errichtung der Stiftung bewiesene gesellschaftliche Engagement möchten wir den Stiftern ausdrücklich danken. Wir wünschen der Stiftung eine erfolgreiche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Piepenburg“

Kurz, knapp und präzise teilte uns am 16. 10. 2008 die Stiftungsaufsicht des Landes Berlin die Anerkennung der taz Panter Stiftung mit. Auch wir danken allen StifterInnen für ihr Engagement und den Zuständigen der Senatsverwaltung für Justiz für ihre Beratung und Unterstützung bei der Gründung.

Wir bitten, weitere Zustiftungen jetzt direkt auf das Konto der taz Panter Stiftung bei der GLS Bank Konto-Nr. 8020477402, BLZ 43060967 zu überweisen.

Karl-Heinz Ruch für den Vorstand taz, die tageszeitung. Verlagsgenossenschaft eG