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Archiv-Artikel

Sexualkunde ist Pflicht

Hamburger Verwaltungsgericht lehnt Befreiung zweier islamischer Mädchen vom Sexualkundeunterricht ab

HAMBURG AP ■ Das Hamburger Verwaltungsgericht hat zwei islamischen Mädchen die Befreiung vom Sexualkundeunterricht untersagt. Die Mutter der beiden 14- und 15-jährigen Schülerinnen hatte die Befreiung mit der Begründung beantragt, ihre Töchter würden strikt im islamischen Glauben erzogen. Es bestehe kein Bedarf an Aufklärungsunterricht, weil Sexualität im Islam nur in der Ehe stattfinde. Der Sexualkundeunterricht stürze die Mädchen in schwere Gewissenskonflikte. Dagegen argumentierte das Gericht, das Hamburgische Schulgesetz verpflichte alle Schüler zur Teilnahme am Sexualkundeunterricht. Eltern könnten darüber nicht frei entscheiden. Das Verwaltungsgericht betonte, es bleibe zwar der Mutter überlassen, ihre Töchter in sexuellen Fragen nach eigenem Gutdünken zu erziehen; allerdings sei das Thema gesellschaftlich so relevant, dass es „über den familiären Binnenraum hinaus“reiche. Das Gericht befürchtet die Erziehung der Mädchen zur Unmündigkeit und damit eine erschwerte Integration. Eine Befreiung vom Sexualkundeunterricht aus weltanschaulichen Gründen fördere das Gefühl der Andersartigkeit und verbiete sich schon deshalb.