: UKE wird entschädigt
Strahlenskandal: Professor zahlt 1,5 Millionen Euro – nicht an PatientInnen, sondern ans Krankenhaus
Im Streit um die Entschädigung für die Opfer des UKE-Strahlenskandals will die Versicherung des ehemaligen Leiters der Strahlentherapie, Professor Hans-Henning Hübener, jetzt 1,5 Millionen Euro an das Universitätsklinikum bezahlen. Mit dem Vergleich seien die Regressforderungen des UKE abgegolten, teilte die Wissenschaftsbehörde gestern mit. Das Klinikum erhalte damit einen Teil der Schadenssumme, die Hübener durch seine Fehlbehandlungen verursacht hatte, zurück. Die Vereinbarung hat keinen Einfluss auf das Straf- und das Disziplinarverfahren, die gegen den Professor anhängig sind.
Dem seit 1993 suspendierten Hübener werden fehlerhafte Behandlungskonzepte und risikoreiche experimentelle Bestrahlungen vorgeworfen. Mindestens 120 PatientInnen sind betroffen. Mehr als zehn Jahre nach dem Strahlenskandal hatte das Oberlandesgericht im Oktober eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen.
Der Ärztliche Direktor des UKE, Jörg Debatin, nannte die Entscheidung „einen Schritt auf dem langen Weg zur Rechtssicherheit“. Damit werde „ein kleiner Teil des Schadens kompensiert“, der unter der Verantwortung Hübeners angerichtet worden sei. Die den PatientInnen zugefügten Schäden „bedauere ich sehr“, so Debatin.
Das UKE hatte wegen der gezahlten Entschädigungen Regressansprüche gegen Hübener erhoben. „Durch die vergleichsweise Beendigung der jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen ist wenigstens eine anteilige Refinanzierung der Gesamtschadenssumme sichergestellt“, betonte die Behörde. LNO/TAZ