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Archiv-Artikel

Justiz: Mörder bleibt Mörder

Von MIB

SIEGEN taz ■ Das Landgericht Siegen wird den Mordprozess gegen Franz-Josef Sträter nicht wieder aufrollen.

Franz-Josef Sträter war 1983 wegen eines Sexualmords in Oberhenneborn zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sein anfängliches Geständnis widerrief er bereits in der Gerichtsverhandlung. Seitdem kämpft er um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Tatsächlich gibt es Hinweise, die für Sträters Unschuld sprechen: Auf den Tag genau zwei Jahre nach dem Verbrechen wurde im Nachbardorf Niederhenneborn eine weitere Frau ermordet. Der Profiler Thomas Müller stellte fest, dass beide Morde mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ vom gleichen Täter verübt wurden. Zum Zeitpunkt des zweiten Mordes saß Sträter jedoch in der JVA Werl ein. Außerdem wies Sträters nach dem Mord sichergestellte Kleidung keinerlei Blutspuren auf. Diese Beweise reichen laut Landgericht nicht aus, um den Schuldspruch zu erschüttern.

MIB