Sparen bei der Rente? :
Auch freiberufliche KursleiterInnen sollen einmal eine Rente haben, findet der Bundesgesetzgeber. Übrigens seit 1922. Im Jahre 2000 ist aufgefallen, dass die meisten freiberuflich Lehrenden bei der BfA nicht gemeldet sind. Die Bildungsträger haben einfach vergessen, die Rentenversicherungspflicht bei der Kalkulation der angemessenen Honorare zu berücksichtigen. Foto: Julia Baier