: Kleines A-Z der Supervision
(Quelle: www.dgsv.de)
Abstinenz: SupervisorInnen kontrollieren im Rahmen der Beratungsarbeit ihre eigenen Gefühle, Werte, Interessen und Meinungen und nutzen sie zum Verstehen des dargestellten Problems.
Anliegen: Beim Erstgespräch und zu Beginn einer Sitzung benennt die SupervisandIn ihr Interesse. Präzisierend wirkt die Darstellung von Schlüsselsituationen, Szenen und Überschriften. Die von der SupervisandIn eingebrachten Themen und Interessen sind Grundlage für die gemeinsame Arbeit und Voraussetzung für notwendige Fokussierungen.
Arbeitsbeziehung: Bezeichnet die Beziehung von SupervisorIn und SupervisandIn; in gemeinsamer Suchbewegung bemühen sie sich um das Verstehen und Verändern von beruflichem Rollenverhalten, Situationen und Problemen aus dem Arbeitsleben. Im Kontrakt werden die näheren Bestandteile der Beratungsdienstleistung festgelegt.
Arbeitsformen: Im Wesentlichen lassen sich zwei Bereiche unterscheiden: zum einen Supervision im Auftrag von Einzelnen oder Gruppen außerhalb einer Arbeitsorganisation als Einzel- oder Gruppensupervision, zum anderen Organisationssupervision im Auftrag der Organisationsleitung mit Zustimmung der Supervisand/innen innerhalb einer Arbeitsorganisation als Leitungs- oder Teamsupervision. Organisationssupervision wird in der Regel durch einen Dreieckskontrakt vertraglich vereinbart.
Auftrag: SupervisorInnen arbeiten sowohl geschäftlich wie beziehungsmäßig „im Auftrag“ derjenigen, die Supervision in Anspruch nehmen und bezahlen. Die SupervisorIn klärt in einer Nachfrageanalyse, welche nicht ausgesprochenen Aufträge mitgesendet werden und welche Vorbehalte sich abzeichnen. Die SupervisorIn hat eine ermöglichende und fördernde, aber keine entscheidende Funktion.