: Rauchen auf leeren Magen
Schleswig-Holstein will das Qualmen in kleinen Kneipen wieder erlauben, sofern es dort nichts Anständiges zu essen gibt und Minderjährige draußen bleiben. Gesetzesnovellen sind auch in den drei anderen Nordländern in Arbeit
Mit Erleichterung hat der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Schleswig-Holstein auf den am Dienstag vorgelegten Gesetzentwurf von CDU und SPD zum Rauchverbot reagiert. „Damit wird eine große Last von den kleinen Kneipen genommen“, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Scholtis. Die Regierungsfraktionen wollen das Rauchverbot in kleinen Gaststätten lockern. Die Gesetzesnovelle soll nächste Woche im Landtag beraten und im Frühjahr verabschiedet werden.
Die Neuerung sieht vor, das Rauchen in Einraumkneipen mit einer Größe von bis zu 75 Quadratmetern zu erlauben, wenn dort keine zubereiteten Speisen serviert werden– und Gäste unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Damit werden weitgehend die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übernommen, das Ende Juli das totale Rauchverbot gekippt hatte.
Allerdings hätte Scholtis sich gewünscht, dass jeder Gastwirt selbst entscheiden kann, ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht. Kritisch sieht er auch die Vorgabe, Gäste unter 18 Jahren künftig auch aus abgetrennten Raucherräumen zu verbannen. Diese Regelung werde dazu führen, dass beispielsweise Familien mit Kindern gleich der gesamten Gaststätte fernblieben.
In Niedersachsen hat der Dehoga vorigen Freitag mehr als 70.000 gesammelte Unterschriften gegen das Rauchverbot an Landtagspräsident Hermann Dinkla überreicht. Damit muss das Parlament erneut über das Nichtraucherschutzgesetz beraten – voraussichtlich im Januar. In erster Linie geht es um das Rauchen bei Familienfeiern und anderen geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten. In der CDU-Landtagsfraktion stößt eine solche Lockerung des Rauchverbotes allerdings auf Ablehnung.
In Hamburg wird voraussichtlich zum Sommer 2009 eine Entscheidung über ein Rauchverbot in kleinen Kneipen fallen. Das bestätigte der CDU-Gesundheitspolitiker Harald Krüger. Er befürchtet, „dass es eine Freigabe des Nichtraucherschutzgesetzes geben wird. Es gibt einen Trend zur Rolle rückwärts.“ In Hamburg war das Rauchverbot nach dem Verfassungsgerichtsurteil gelockert worden.
Auch in Bremen darf seitdem in Einraumkneipen wieder geraucht werden. Diese „Übergangsregelung“ werde wahrscheinlich im neuen Gesetz festgeschrieben, so die Gesundheitsbehörde. Ein komplettes Rauchverbot sei im Land nicht durchsetzbar. SVEN-MICHAEL VEIT