eine krähe hackt der anderen kein auge aus
: WALTRAUD SCHWAB auf einer Veranstaltung zum 8. März

Frauenhandel, das Thema kommt am Internationalen Frauentag sicher gut, muss sich die PDS im Abgeordnetenhaus gedacht haben. Deshalb wurde die Abgeordnete Evrim Baba vorgeschickt, dazu doch mal den Stand der Dinge öffentlich zu eruieren. Denn Zwangsprostitution, Menschenhandel, Gewalt und Missbrauch garantiert eine multifunktionale Opferperspektive, die jeden, der die damit verbundenen Probleme anspricht, zum Gutmenschen stempelt.

Zahlen gibt es zum Thema, aufgrund der Dunkelziffer allerdings vor allem geschätzte: Die Polizei vermutet bis zu 8.000 Prostituierte in Berlin. Etwa 60 Prozent seien ausländischstämmig. Bis zu 40 Prozent, so die Vermutung, leben illegal hier. Das Geschäft mit dem Körper der Frau sei deshalb so lukrativ, weil die Gesetzgebung sich schwer tue, den Straftatbestand Menschenhandel zu definieren. Vor allem die illegal in Deutschland lebenden Opfer werden von den Tätern in leicht ausbeutbare Abhängigkeitsverhältnisse gebracht, da die deutsche Polizei aufgrund ihres Ausländerrechts nicht als Verbündete des Opfers wahrgenommen werde.

Darum ging es auf der Podiumsdiskussion. Vertreterinnen von Senat, der Polizei und den Frauenprojekten, die gehandelte Frauen betreuen, konnten berichten, dass die im letzten Jahr beschlossene Kooperation zwischen Polizei und Frauenprojekten gut angelaufen sei. Frauen, die bei Razzien festgenommen werden, werden von den Projekten sozial betreut. Damit ein Strafverfahren eröffnet werden kann, müssen die gehandelten Frauen als Zeuginnen auftreten. Nur wenn sie das Vertrauen haben, dass ihre Aussagen ihnen nicht schaden, werden sie dies auch tun. Im Jahr 2002 wurden in Berlin 76 Strafverfahren eingeleitet, bundesweit waren es 289.

Der große Streitpunkt aber, um den nicht gestritten wurde, sind die ausländerrechtlichen Bestimmungen. Denn Frauen, die aussagen, erhalten nur bis zum Abschluss des Strafverfahrens eine aufenthaltsrechtliche Duldung. Ist die Verhandlung zu Ende, kann abgeschoben werden. Die Gesetzeslage sei so – darauf berief sich der Innensenator Ehrhard Körting (SPD) immer wieder. Nach seinem politischen Handlungsspielraum als Politiker jener Partei, die auch die Bundesregierung stellt, aber wurde er nicht befragt. Dabei macht Italien vor, wie es besser geht: Dort wird das Aufenthaltsrecht der betroffenen Frauen daran gekoppelt, dass ihnen in Italien Unrecht geschehen ist, für das der italienische Staat ihnen Gerechtigkeit zukommen lassen muss, und nicht daran, dass sie als Zeugin vorübergehend gebraucht werden. Körting ist nicht darauf eingegangen, vielmehr vertrat er die Meinung, dass jemandem, der in der Lage ist, illegal nach Deutschland einzureisen, auch zuzumuten sei, dass er legal wieder abgeschoben werden kann.