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Archiv-Artikel

Möglichst ohne Sozi

Drei Jahre Schonfrist für „geordnete Erziehung eines Kindes“. Fakten, Tipps und Adressen für Alleinerziehende

Von KAJ

Spezielle Finanztipps für Alleinerziehende gibt es laut VAMV-Geschäftsführerin Peggy Liebisch nicht, „weil es keine speziellen Hilfen gibt“. Generell halte der Verband jedoch die Erwerbstätigkeit hoch. Viel länger als ein Jahr Kinderpause sollten Alleinerziehende nicht machen, da Sozialhilfe nur für den Notfall sei.

Vom Bundessozialhilfegesetz werden Alleinerziehende in den ersten drei Jahren nicht zur Arbeit gezwungen. Laut §18, Abs. 3, ist eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar, wenn dadurch die „geordnete Erziehung eines Kindes gefährdet“ wird. Dies gilt nicht, wenn Kinder über drei Jahren einen Kita-Platz haben, deshalb erhalten Hilfeempfänger sogar Kita-Gutscheine.

Alleinerziehende erhalten in Hamburg den Sozialhilfe-Regelsatz von 296 Euro plus 40 Prozent, wenn die Kinder unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren sind. Kinder unter 7 Jahren erhalten 163 Euro. Allerdings wird Sozialhilfe stets mit Unterhaltszahlungen verrechnet, nur das Erziehungsgeld kommt dazu.

In Hamburg waren 2001 rund 28 Prozent der Eltern allein mit Kind. Bundesweit gibt es laut VAMV 2,4 Millionen Alleinerziehende mit 3 Millionen Kindern. 70 Prozent verdienen zwischen 10.000 und 25.000 Euro im Jahr. Mehr als 500.000 Kinder erhalten Sozialhilfe.

Der VAMV hat gerade seinen Ratgeber aktualisiert. Er ist beim Landesverband Hamburg, Horner Weg 19, 20535 Hamburg, zu beziehen (Tel. 21 44 96). Eine zweite Anlaufstelle ist der „Alleinerziehenden Treffpunkt und Beratung“ in der Güntherstraße 102 (22087 Hamburg), Tel. 250 11 84, für Kinder 250 20 25. Infos zu Sorgerechtsfragen bieten die Jugendämter und das Heft „Information für Mütter“ der Behörde für Soziales und Familie (BSF). Dies ist ebenso wie die Broschüre „Rat und Hilfe für Frauen“ unter hamburg.de auf der BSF-Homepage zu finden. KAJ