: Geistige Stärke?
Staatsanwältin beantragt Geldstrafe für Horst Mahler im Prozess über die Schuldigen am 11. September
Im Verfahren gegen den Rechtsanwalt Horst Mahler um seine Billigung der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA hat die Staatsanwältin gestern vor dem Hamburger Amtsgericht eine Geldstrafe von 6000 Euro beantragt. Der 67 Jahre alte Angeklagte hatte am 20. September 2001 im Fernsehmagazin Panorama die Terrorattacken als „rechtens“ bezeichnet. „Er hat sich damit eindeutig auf die Seite der Täter gestellt“, sagte die Staatsanwältin. Mahlers Anwalt hat Freispruch beantragt.
Der ins rechtsextreme Lager abgedriftete Anwalt hatte zu Beginn des Verfahrens Mitte April erklärt, dass man als Individuum auch schockierende Meinungen sagen dürfe. „Freiheit heißt immer noch, andere Meinungen zu ertragen“, erklärte auch sein Verteidiger im Plädoyer. In seinem letzten Wort vor dem Urteil erklärte Mahler, er sei damals von islamischen Terroranschlägen ausgegangen. Inzwischen sei er sicher, der „Superschurkenstaat Amerika“ stecke selbst dahinter. Der Justiz fehle aber die „geistige Stärke, das zu erfassen“.
Ende der 60er Jahre war Mahler Mitbegründer der Roten Armee Fraktion. Nach Verbüßung einer 14-jährigen Haftstrafe wurde er 1988 wieder als Anwalt zugelassen. Zuletzt hatte Mahler die rechtsextreme NPD im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
Das Urteil wird am 21. Mai erwartet. lno