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Archiv-Artikel

Grüne fordern strengere Strafen

Der Bonner Ratsfraktion sind die Urteile gegen drei Manager im Korruptionsprozess um die Heizkraftwerke zu mild. Bestechungsvergehen dürften kein Kavaliersdelikt sein

KÖLN taz ■ Im Verfahren um die Schmiergeldzahlungen an den Bonner Stadtwerke-Chef Reiner Schreiber für einen Auftrag zur Modernisierung der Heizkraftwerke Nord und Süd in Bonn haben die Grünen die Strafbefehle gegen die angeklagten Müll- und Anlagenmanager heftig kritisiert. Die Strafbefehle seien „ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich ernsthaft um eine konsequente Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung bemühen“, sagte Fraktionssprecher Peter Finger.

Vor Ostern war bekannt geworden, dass das Bonner Amtsgericht den früheren ABB-Manager Peter B. wegen Beihilfe zur Bestechung im besonders schweren Fall per Strafbefehl zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Strafe vom 30.000 Euro verurteilt hatte. Dieser hat laut Bonner Staatsanwaltschaft mit dem damaligen Stadtwerke-Chef Schreiber Scheinverhandlungen über den Auftrag für die Modernisierung der Heizkraftwerke geführt.

Der Anlagenbaumanager wäre kaum so glimpflich davon gekommen, wenn er nicht nur wegen Beihilfe verurteilt worden wäre, kritisieren die Grünen. Auch die Strafen für die früheren Anlagenbaumanager Gustav B. und René L., die schon Anfang 2003 ebenfalls nur wegen Beihilfe zur Bestechung in besonders schwerem Fall zu je einem Jahr Haft auf Bewährung und Geldstrafen von 20.000 und 36.000 Euro verurteilt worden waren, sind den Grünen zu niedrig.

Keine Abschreckung

„Jeden kleinen Ladendieb trifft die volle Härte des Gesetzes“, klagt der grüne Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt. Mit solchen Strafen mache man aus schweren Bestechungsvergehen im nachhinein ein Kavaliersdelikt, kritisiert Fraktionssprecher Finger. „Mit Abschreckung hat das jedenfalls nichts zu tun.“

Der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Friedrich Apostel, verteidigte hingegen gegenüber der taz den Strafbefehl für Peter B. als „seinem Tatbeitrag angemessen“. Der Ex-ABB-Manager sei lediglich an der technischen Abwicklung der Bestechung beteiligt gewesen. Auch die Strafbefehle gegen Gustav B. und L. im Jahr 2003 seien gerechtfertigt gewesen: „Die Beantragung eines Strafbefehls war dadurch möglich geworden, dass beide gestanden haben und mit diesen Geständnissen auch wesentliche Beiträge zur Tataufklärung geleistet haben.“

Apostel geht im Übrigen nicht mehr davon aus, dass das Verfahren gegen den früheren Stadtwerkechef, den CDU-Politiker Reiner Schreiber, der die Schmiergelder in Höhe von rund 1,5 Millionen Mark seinerzeit angenommen hat, zum Abschluss kommt. Ein Gutachten bestätigt dem früheren CDU-Fraktionschef, dass er wegen Krankheit nicht verhandlungsfähig sei.

Die Staatsanwaltschaft hat deswegen bereits angedeutet, dass sie einer Einstellung des Verfahrens zustimmen wird. „Wir gehen davon aus, dass er nicht verhandlungsfähig ist“, so Apostel. Auch diese mögliche Verfahrenseinstellung habe für die Staatsanwaltschaft eine Rolle gespielt, als sie sich für einen Strafbefehl gegen Peter B. entschied, sagte Apostel der taz. Dass Schreiber wohl nicht verurteilt werde, habe sich deshalb auch auf die Strafzumessung bei den anderen Angeklagten auswirken müssen. Dirk Eckert