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Archiv-Artikel

Kirchensteuer

Das jüngste Kirchensteuer-Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ist vom katholischen Erzbistum Hamburg kritisiert worden. Das Erzbistum – dazu gehören Hamburg, Schleswig-Holstein sowie der Landesteil Mecklenburg – prüft nun, ob es Berufung einlegen wird. Das Gericht hatte entschieden, dass die bis zum Jahr 2000 unterschiedlich hohen Kirchensteuersätze in Hamburg und Schleswig-Holstein zeitweise rechtswidrig waren und das Erzbistum Kirchensteuer – mögliche Höhe rund 50.000 Euro – zurückzahlen muss. Die Richter gaben damit vier Katholiken aus Schleswig-Holstein Recht, die das Gleichheitsgebot verletzt sahen und zudem beantragt hatten, für den jeweils unterschiedlichen Veranlagungszeitraum nur acht Prozent Kirchensteuer – wie bis 2000 in Hamburg – bezahlen zu müssen statt neun Prozent wie in Schleswig-Holstein. Das Erzbistum, so die Argumentation der Kläger, der das Gericht weitgehend folgte, hätte sich früher als Ende 2000 für die Angleichung der Steuersätze entscheiden und eine Übergangsfrist festlegen müssen.