: gebrauchsanweisung
So einfach werde ich GenossIn
Der Mindest- und der Höchstbeitrag: Ein Genossenschaftsanteil kostet 500 Euro. GenossInnen können einen Anteil und höchstens 50 Anteile zeichnen. Die Anteile müssen innerhalb von zwei Jahren bezahlt sein – per Einmalzahlung oder in Monatsraten. Der Mindestbetrag von 500 Euro kann auch in zwanzig Monatsraten zu je 25 Euro gezahlt werden.
Die Zahlung: Die Genossenschaftssatzung (§ 36) schreibt vor, dass Mitglieder ihre Genossenschaftsanteile spätestens bis Ende des zweiten auf den Beitritt folgenden Jahres eingezahlt haben müssen.
Das Stimmrecht: Unabhängig von der Höhe der Anteile hat jede Genossin und jeder Genosse eine Stimme bei der alljährlichen Generalversammlung (die nächste: 27. September): Das Stimmrecht kommt bei Anträgen, Satzungsänderungen und der Aufsichtsratswahl zur Geltung.
Das Risiko: Laut Satzung besteht eine Haftung lediglich bis zur Höhe der gezeichneten Anteile, eine Nachschusspflicht gibt es nicht.
Die Kündigung: Genossinnen und Genossen können die gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen.
Haben Sie noch Fragen? Die taz wird sie Ihnen beantworten: Das taz-Genossenschaftsteam – bestehend aus Kornelia Gellenbeck, Tine Pfeiff und Johannes Greiner – steht Ihnen gerne zur Verfügung und ist für InteressentInnen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 20 Uhr erreichbar.
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