: Urteil im Rotlichtprozess
Im Siegener Rotlichtprozess hat das Landgericht gestern einen Angeklagten zu anderthalb Jahren Haft verknackt
SIEGEN dpa ■ Im Siegener „Rotlichtprozess“ hat das Landgericht gestern einen früheren Autohändler wegen Anstiftung zur Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 51-Jährige hatte laut Urteil einen Zuhälterboss gebeten, einen Konkurrenten aus der Autobranche verprügeln zu lassen. Die Tat ereignete sich vor dem Hintergrund eines Zuhälterkrieges, dem in den 90er Jahren drei Prostituierte zum Opfer gefallen waren. Von den einst acht Angeklagten im Prozess stehen jetzt noch zwei vor Gericht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige im Jahr 1995 den Zuhälterboss gebeten hatte, seinem Konkurrenten eine „richtige Tracht Prügel“ verabreichen zu lassen. Die beiden angeheuerten Täter seien aber weit über die vom Angeklagten in Auftrag gegebene Strafaktion hinausgegangen. So habe das Duo sein Opfer gefesselt, mit Eisenstangen geschlagen und ihm 10.000 Mark geraubt.