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Archiv-Artikel

Prozessbeginn in Overath

Von SAR

Köln taz/dpa ■ Vor dem Kölner Landgericht beginnt heute der auf vier Wochen angesetzte Prozess gegen den 45-jährigen Ex-Söldner Thomas Adolf und dessen 19-jährige Freundin. Die beiden werden des gemeinschaftlichen Mordes an einem Rechtsanwalt (61), dessen Ehefrau (53) und deren älteste Tochter (26) am 7. Oktober 2003 in Overath beschuldigt.

Bundesweites Aufsehen erregte das Gewaltverbrechen aufgrund der brutalen Vorgehensweise der Täter und der Verbindungen Adolfs zur Kölner Neonazi-Szene. So hatte er 1994 bei den Kommunalwahlen in Köln für die „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ kandidiert. Der Tatverdächtige hatte seine Tat in einem öffentlichen Brief als eine „von mir selbst durchgeführte Maßnahme zur Gesundung des Deutschen Volkes“ bezeichnet. Sie sei als „Exekution“ ausgeführt worden, da sich die Opfer am „deutschen Rechtswesen aus Habgier und Vorteilsnahme vergriffen“ hätten. In den 90er Jahren hatte der ermordete Rechtsanwalt Mietrückstände bei dem Ex-Söldner eingetrieben.

Da die geständige Freundin zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, müsse – so ein Gerichtssprecher – die Jugendkammer entscheiden, ob die Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden könne.

Zur Hauptverhandlung werden Zuschauer und Pressevertreter nur unter Vorlage gültiger Ausweispapiere in den Gerichtssaal eingelassen. „Foto-Handy“ und „Handtasche“ dürfen nicht mitgeführt werden. Diese Vorkehrungen seien „reine Sicherheitsmaßnahmen“, so Heike Tomaschewski, Pressesprecherin des Landgerichts Köln. Allerdings seien sie wegen des großen öffentlichen Interesses diesmal besonders streng. SAR