: Spätes Bekenntnis zur Verantwortung
Sechs Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges will Norwegens Regierung den „Kriegskindern“ endlich Schadenersatz zahlen. Doch der ist lächerlich gering. Vorsitzende eines Vereins der Betroffenen spricht von Beleidigung
VON REINHARD WOLFF
„Die Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen für die systematische Schikane, der zahlreiche Kriegskinder ausgesetzt waren“, verkündete Norwegens Justizminister Odd Einar Dörum am Freitag letzter Woche. Er kündigte an, dass der Staat dieser Personengruppe doch Schadenersatz zahlen werde.
Es geht um die 1940 erfolgte Okkupation Norwegens durch Nazideutschland und die etwa 12.000 Kinder von Besatzungssoldaten der Wehrmacht und norwegischen Frauen. 20.000 Kronen (ca. 2.400 Euro) sollen diese „Kriegskinder“ pauschal erhalten. Die Summe kann sich auf höchstens 200.000 Kronen verzehnfachen, sofern die Betreffenden Beweise für „besonders schwere“ Misshandlungen oder andere Repressalien vorlegen können. Siss Oustad, Chefin der Liga Lebensborn Norwegischer Kriegskinder, wies diese Entschädigung als Beleidigung zurück.
„Lebensborn“ war der Name der speziellen Geburts- und Kinderkliniken, die die Besatzungsmacht der Nazis eingerichtet hatte, um gezielt „arischen Nachwuchs“ zu fördern. Verbindungen zwischen deutschen Soldaten und Norwegerinnen wurden angeregt, weil die Skandinavierinnen nach der Rassenlehre des Dritten Reichs als „besonders hochwertig“ galten. Nach der Kapitulation Nazideutschlands wurden die meisten dieser Kinder Pflegefamilien übergeben.
Eine 1945 eingesetzte „Kriegskinderkommission“ erwog, alle „Kriegskinder“ nach Australien zu verfrachten. Eine Ärztekommission war zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Personengruppe „minderwertige Gene“ habe, von denen eine permanente Gefahr für die norwegische Gesellschaft ausgehen könnte.
Viele der „Lebensborn“-Kinder wurden in die Psychiatrie eingewiesen. Die Begründung: Frauen, die mit Deutschen fraternisiert hätten, seien im allgemeinen „schwach begabte und asoziale Psychopathen, zum Teil hochgradig schwachsinnig“. Es sei davon auszugehen, dass ihre Kinder dies geerbt hätten.
Auch die Mütter bekamen die Wut der NorwegerInnen über die Okkupationsjahre zu spüren. Sie wurden kahl geschoren und misshandelt, in Internierungslager gesteckt, nach Deutschland ausgewiesen oder in psychiatrische Kliniken eingewiesen.
Nachdem Ende der Achtzigerjahre erste Bestandsaufnahmen und Untersuchungen zum Schicksal der „Deutschenluder“ und der „Deutschenkinder“ aufgetaucht waren, wurde auch die Forderung nach einer Entschädigung laut. Noch 1998 lehnte eine Mehrheit des norwegischen Parlaments die Einsetzung einer Untersuchungskommission als „unnötig“ ab. 1996 hatte man sich dazu bereit erklärt, wenigstens Opfer von Lobotomieversuchen zu entschädigen und 1999 dazu durchgerungen, durch NorwegerInnen enteignetes jüdisches Eigentum zu ersetzen.
Der Versuch von „Kriegskindern“, 2001 über ein Gerichtsverfahren Schadenersatz durchzusetzen, scheiterte: Die Ansprüche seien verjährt. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wartet nun noch ein von 116 Kriegskindern gegen Norwegen angestrengtes Verfahren auf Entscheidung.
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