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Archiv-Artikel

Die Bagis rechnet bei den Mieten zu knapp

Wann ist eine Miete für Hartz-IV-Empfänger angemessen? Das Oberverwaltungsgericht suchte gestern eine Klärung

Von CS

Herr Frank K. wohnt zu teuer – findet die Bagis und bezahlt seit Jahren nur einen Teil seiner tatsächlichen Mietkosten. Was aber ist angemessen für Herrn K.? Das musste das Oberverwaltungsgericht gestern klären.

Die Vorgeschichte: Herr K. kam aus beruflichen Gründen nach Bremen, mietete eine 48 Quadratmeter große und 378 Euro teure Wohnung in Walle. Nach einem halben Jahr verlor er seine Arbeit, seither lebt er von Sozialhilfe bzw. Hartz IV. Die Bagis aber verlangte, seine Wohnung dürfe nicht mehr als 245 Euro kosten. Eine solche fand er nicht.

Um zu klären, ob Herr K. im Jahr 2005 eine günstigere Wohnung hätte finden können, würde man in anderen Städten einen Mietspiegel konsultieren. Den aber gibt es für Bremen nicht. Deshalb lud das Oberverwaltungsgericht Renate Szameitat als Sachverständige ein. Sie ist Geschäftsführerin des Hamburger Instituts GEWOS, das im Auftrag der Sozialsenatorin 2005 das Gutachten „Preisgünstiger Wohnraum in Bremen“ erstellt hatte. Das Ergebnis der Befragung vor Gericht: Laut GEWOS-Gutachten hätte die Bruttomiete für Frank K. 296,64 Euro kosten dürfen, das sind immerhin gut 50 Euro mehr als die Bagis gezahlt hat. Das jedenfalls wäre der Durchschnitt gewesen. Aber hat es eine solche mietbare Wohnung gegeben? Darüber wissen die Gutachter nichts: Sie erfassten nicht den Leerstand, sondern die vermieteten Wohnungen, bildeten einen Durchschnitt und schließlich bezieht sich der Durchschnitt auf alle Wohnungen bis zu 50 Quadratmetern. Herr K. hatte aber gesetzlich Anspruch auf maximal 48 Quadratmeter. Er musste sich nicht verkleinern, das betonte Richterin Ilsemarie Meyer mehrfach sehr deutlich auch zu der Vertreterin der Bagis. Ihre Behörde, sagte diese, sei nach wie vor der Auffassung, dass es 2005 im Bremer Westen Wohnungen in der verlangten Preislage gegeben habe. Einen Nachweis konnte sie nicht bringen, sie bezog sich auf das GEWOS-Gutachten.

Das Oberverwaltungsgericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück und wird heute seine Eilentscheidung verkünden. CS