: Mit Vorbehalt gegen Folter
DAMASKUS afp ■ Syrien ist der Anti-Folter-Konvention der UNO unter Vorbehalten beigetreten. Wie am Sonntag in Damaskus amtlich mitgeteilt wurde, erkennt ein am Donnerstag erlassenes entsprechendes Dekret von Staatspräsident Baschar al-Assad das in Artikel 20 der Konvention erwähnte Komitee nicht an. Das Komitee soll die Einhaltung der Anti-Folter-Konvention seitens der Unterzeichnerstaaten kontrollieren. Der syrische Anwalt und Menschenrechtler Anwar Bunni erklärte, die Unterzeichnung der Konvention sei angesichts der gleichzeitigen Vorbehalte der Versuch, die Wirklichkeit in Syrien zu vertuschen. Auch gemäß der syrischen Verfassung und den Gesetzen sei Folter verboten. Doch sie werde dessen ungeachtet regelmäßig praktiziert. Beweis dafür seien die jüngsten Fälle von Folter mit Todesfolge in syrischen Gefängnissen. Im Zusammenhang mit den Übergriffen auf die kurdische Bevölkerung in Syrien im März und April hatten Kurdenorganisationen berichtet, dass zahlreiche junge Kurden zu Tode gefoltert worden seien.