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Archiv-Artikel

Lauschangriff erweitert

Justizministerium will auch Ärzte und Anwälte abhören aufgrund von Terrorgefahr. Kritik von Grünen und Ärzten

BERLIN dpa/afp ■ Das Bundesjustizministerium will den großen Lauschangriff auf mehr Berufsgruppen ausweiten, aber nur noch bei besonders schweren Straftaten wie Mord und Totschlag zulassen. Künftig sollen anders als bisher auch bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Drogenberatern und Journalisten Wanzen installiert werden dürfen. Ministeriumssprecherin Eva Schmierer argumentierte, „in Zeiten terroristischer und islamistischer Bedrohungen“ sollten erheblich weniger Berufsgruppen als bisher von vornherein vom Lauschangriff ausgeschlossen werden. Dies decke sich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Neben den Grünen kritisierten vor allem Ärzte den Entwurf. Der Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, erklärte, das „besonders schutzwürdige Patienten-Arzt-Verhältnis“ dürfe unter keinen Umständen ausgehöhlt werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) müsse ihren Vorschlag zurückziehen und bei einer Novellierung des großen Lauschangriffs Praxen, Kliniken und öffentliche Gesundheitseinrichtungen von Abhöraktionen ausnehmen.

Der Chef des Hartmannbundes, Hans-Jürgen Thomas, erklärte in Berlin, das Gesetz zum großen Lauschangriff sei 1998 parteiübergreifend so formuliert worden, „dass Berufsgeheimnisträger nicht per Wanze belauscht werden dürfen“. Dies habe das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom März auch nicht ändern wollen.