: Terroristen bekommen Recht
Im Rechtsstreit um die Übergabe von Akten hat ein mutmaßliches Mitglied der terroristischen Revolutionären Zellen (RZ) vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg errungen. Das Gericht wertete die vom Bundesinnenministerium vorgenommenen Schwärzungen in den Akten gestern in einem Urteil als rechtswidrig und hob die Sperre auf. Der Hauptbelastungszeuge in dem Strafverfahren ist ein ehemaliges RZ-Mitglied und hatte in Gesprächen mit dem Verfassungsschutz umfangreiche Aussagen gemacht. Der Verfassungsschutz übergab dem Strafsenat zwar 197 Seiten Gesprächprotokolle, bei denen jedoch weite Teile geschwärzt waren. Das Innenministerium hatte im Juli 2002 die Sperrerklärung abgegeben, nach der das Bekanntwerden der geschwärzten Teile dem Wohl der Bundesrepublik schaden würde. Im Urteil hieß es, die Begründung lasse nicht erkennen, dass die Behörde neben den Interessen des Klägers und ihrem Geheimhaltungsinteresse auch das staatliche Interesse an einer Strafverfolgung hinreichend berücksichtigt habe. DDP