ANGEMESSEN

Die Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen „angemessenen Wohnraum“ bewohnen. Was angemessen ist, regelt der Bund nicht einheitlich, sondern die Länder und Kommunen. Diese wiederum werden sich an den Richtlinien orientieren, welche bisher für Sozialhilfeempfänger gelten. Danach hat ein ALG-II-Empfänger das Recht, etwa 45 Quadratmeter zu bewohnen, für jeden weiteren Menschen kommen 15 Quadratmeter hinzu. Die Wohnung darf nicht zu teuer sein. In Berlin soll der Quadratmeter etwa 4,50 Euro kosten dürfen, in Städten wie München kann dieser Preis überschritten werden. DAS