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Archiv-Artikel

Stammzelle kommt gut

Kabinett verabschiedet ersten Bericht seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Import embryonaler Stammzellen

BERLIN epd ■ Das Bundeskabinett hat gestern den ersten Bericht zur Stammzellforschung in Deutschland verabschiedet. Das Gesetz zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen habe sich bewährt, sagten Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Von Juli 2002 bis Ende 2003 wurden fünf Anträge für den Import embryonaler Stammzellen genehmigt.

Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren sichere hohe ethische Standards und schaffe sichere Bedingungen für die Forschung, erklärten die Ministerinnen. Eine interdisziplinäre unabhängige Ethikkommission gibt zu den Anträgen eine Stellungnahme ab. Die Genehmigung erteilt das Robert-Koch-Institut.

Derzeit fördert das Forschungsministerium drei Vorhaben mit humanen embryonalen Stammzellen mit 900.000 Euro. Daneben werden Projekte mit menschlichen adulten Stammzellen mit einem Volumen von insgesamt 4,8 Millionen Euro vom Ministerium finanziert.

Nach dem Stammzellgesetz dürfen nur embryonale Stammzellen importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und für hochrangige Forschung gedacht sind.