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Archiv-Artikel

Berlin will Hilfe einklagen

Berliner Senat will die mehrfach angekündigte Verfassungsklage auf Sanierungshilfe jetzt einreichen. Von einem Sieg könnte auch Bremen profitieren

Von kawe

Berlin/Bremen taz/dpa ■ Der Berliner Senat will heute die lange angekündigte Verfassungsklage auf Bundeshilfe beschließen und umgehend beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Dadurch will Berlin zusätzliche finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erzwingen. Sollten die Karlsruher Richter Berlin Recht geben, hat das Land Anspruch auf Sonderergänzungszuweisungen des Bundes. Für Bremen und das Saarland gelten ähnliche Regelungen.

Das mit 50 Milliarden Euro verschuldete Land Berlin befindet sich nach eigener Einschätzung in einer extremen Haushaltsnotlage. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) erhofft sich – über einen längeren Zeitraum verteilt – Hilfen von bis zu 40 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung lehnt dagegen entsprechende Zahlungen ab. In der Antwort auf eine diesbezügliche kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme ließ sie allerdings eine Hintertür offen: Die von Berlin angegebene Notlage sei nicht begründet.

Fromme hatte in derselben Anfrage auch nach den Forderungen Bremens gefragt. Im Unterschied zu Berlin hat Bremen schon Sanierungshilfen bekommen, die 1999 mit dem Hinweis, dies sollten „abschließende“ Zahlungen sein, noch einmal bis 2004 verlängert wurden. Auch die Bremer Forderungen, die Hilfen unter Bezugnahme auf den „Kanzlerbrief“ des Jahres 2000 noch einmal zu verlängern, lehnte die Bundesregierung ab.

Bremens langjähriger Finanzstaatsrat Günter Dannemann, der für dieses entscheidende Kapitel der bremischen Finanzpolitik als „Sonderbeauftragter“ weiterhin verantwortlich ist, hat nach der Veröffentlichung der Antwort auf die kleine Anfrage erklärt: „Sollten das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung es ablehnen, aufgrund dieses Briefes Zahlungen ab 2005 zu leisten, wird Bremen nichts anderes übrig bleiben als wieder zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.“ kawe