: Marktbeherrschende Stellung
Kartellamt versagt Gruner & Jahr die Übernahme von „National Geographic“. Hamburger Verlag plant rechtliche Schritte gegen die Entscheidung
Das Bundeskartellamt hat dem Hamburger Zeitschriftenverlag Gruner & Jahr den Lizenzerwerb für die deutsche Ausgabe der US-Zeitschrift National Geographic im Nachhinein untersagt. Das Verbot sei erfolgt, weil Europas größter Verlag den Markt für populäre Wissenszeitschriften in Deutschland damit zu stark beherrsche, teilte die Wettbewerbsbehörde am Montag in Bonn mit.
Die deutsche Ausgabe mit einer Auflage von zuletzt 273.597 verkauften Exemplaren erscheint bereits seit 1999. Gruner & Jahr wird gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgereicht Düsseldorf Beschwerde einlegen. Bis zur endgültigen Entscheidung wird die Zeitschrift weiter im Abonnement zu beziehen und am Kiosk zu bekommen sein.
Das für das Gruner & Jahr-Zeitschriftengeschäft zuständige Vorstandsmitglied Bernd Buchholz verwies darauf, dass der Verlag die Zeitschrift „mit erheblichen Anfangsinvestitionen in den deutschen Markt eingeführt und sämtliche Leser, Abonnenten oder Anzeigenkunden selbst gewonnen“ habe. „Nach dem deutschen Fusionskontrollrecht muss man aber ein Vorhaben nur anmelden, wenn bereits bestehende Marktanteile übernommen werden“, sagte Buchholz. Der Hamburger Verlag reagiere deshalb auf diese „Neujustierung der Beschlusspraxis“ mit „Überraschung und Unverständnis“.
Mit der deutschen Ausgabe von National Geographic hat sich laut Kartellamt der Gruner & Jahr-Marktanteil bei Wissensmagazinen auf rund 75 Prozent erhöht. Schon zuvor habe der Verlag in Deutschland mit den Titeln GEO und P.M. über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, die nicht mehr vom Wettbewerb kontrolliert worden sei. Zugleich bewerteten die Wettbewerbshüter den Abschluss des Lizenzvertrages als genehmigungspflichtigen Zusammenschluss. Entscheidend hierfür sei, dass die Marke National Geographic durch die englischsprachige US-Ausgabe bereits eine Marktgeltung in Deutschland gehabt habe.
Das Bundeskartellamt hatte erst im Sommer des vergangenen Jahres von dem Lizenzerwerb Kenntnis erlangt und Anfang 2004 ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet.
mac/lno