: 3-2-1: Finanzminister seins
Immer mehr Firmen und Privatpersonen nutzen die Möglichkeit zur elektronischen Steuererklärung. Fahnder nutzen das Internet, um Steuersündern im World Wide Web auf die Schliche zu kommen. Das Finanzministerium zieht eine positive Bilanz
AUS DÜSSELDORFALEXANDER BÖER
Wolfgang Steller, Staatssekretär im Düsseldorfer Finanzministerium, zieht eine positive Bilanz für das Jahr 2003. Insgesamt fast fünf Milliarden Euro konnten die Außen- und Sonderprüfer der 137 Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eintreiben. „ELSTER“, die Möglichkeit zur elektronischen Steuererklärung über das Internet, sei in 2003 von 240.000 Unternehmen genutzt worden. In Zukunft will das Ministerium ganz auf Papier verzichten. „Unser Ziel ist die papierlose Steuererklärung“, sagt Steller. Für das Jahr 2004 prognostiziert das Finanzministerium die Anzahl der auf elektronischem Weg eingereichten Steuererklärungen auf 350.000.
Noch sei es allerdings notwendig, trotz ELSTER persönlich beim Finanzamt zu erscheinen, sagt Steller. Da steuerrelevante Belege und Quittungen in Original vorliegen müssen und auch noch kein vom Bund genehmigtes System für die elektronische Unterschrift vorliege, sei das noch unvermeidbar. In diesem Jahr bietet das Finanzamt auch für all diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, die Möglichkeit ELSTER zu nutzen: „ Nach der Eingabe der Daten in den PC wird die Erklärung mit einem Barcode – wie beim Joghurtbecher – ausgedruckt“, so ist es in der Information des Finanzministeriums zu lesen.
In diesem Jahr neu eingeführt wird das elektronische Verfahren ELSTERlohn I. Es soll die Rückseite der Steuerkarte ersetzen. Der Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerdaten direkt an das zuständige Finanzamt. Der Arbeitnehmer ergänzt nötige Angaben ebenfalls auf elektronischem Wege. Das einzige Hindernis, so der Staatssekretär, liege in der mangelnden Verbreitung elektronischer Signaturen und der relativ teueren Technik, die der Steuerzahler zur Datenübermittlung via Internet benötige.
Weiter erklärt Steller, dass die Steueramnestie im ersten Halbjahr nicht die erwarteten Ergebnisse erbracht habe. Von den ursprünglich erwarteten 500 Millionen Euro, seien im Rahmen der Amnestie erst 67 Millionen Euro eingenommen worden. Im Rahmen des „Strafbefreiungserklärungsgesetzes“ (StraBEG) wird reumütigen Steuerflüchtlingen Gelegenheit gegeben, ihre nicht erklärten Einkommen nachzuversteuern. Sofern die Erklärung dieses Jahr noch eingereicht wird, werden sechzig Prozent der Schwarzgelder mit 25 Prozent versteuert. Ab 2005 müssen 35 Prozent versteuert werden.
Die trotz gestiegener Exporte gleich bleibenden, oder sogar sinkenden Umsatzsteuererträge, bezeichnet Steller als „EU gemachtes Problem“. Das Land NRW kann trotz einer guten Exportwirtschaft keine zusätzlichen Steuereinnahmen verbuchen. Da würden die passenden Gesetze auf EU-Ebene fehlen, weil sich Länder wie Frankreich und Italien gegen Richtlinien wehren würden. „Solange das nicht geregelt wird, weil der zuständige Kommissar nicht reagiert, bleibt es bei dieser Lage“ , erklärt er. Zu der aktuellen Diskussion um Vodafone befragt, sagt Steller: „Was ist Vodafone? Da kann ich nichts zu sagen.“
Der Fahnder des Finanzamtes Bochum, Rüdiger Kubik, sagt zum Deliktverhalten, dass sich bei der Fahndung ein neuer Schwerpunkt abzeichne. Er verweist auf das Auktionshaus ebay als Basis der kriminellen Aktivitäten. Allein im Ruhrgebiet seien 900 so genannte „ebay Powerseller“ aktiv. „Den Status erhält man erst, wenn man über einen Zeitraum von drei Monaten 9.000 Euro umsetzt.“ erklärte Kubik: „Das ist kein nebenbei mal was Verkaufen mehr.“ Bisher sei erst ein kleiner Teil der Online-Verkäufe geprüft worden, sagte Kubik und spricht von Trefferquoten „von um die fünf Prozent“. Die Steuerfahndung ist bereits seit 2001 im Internet auf der Suche und hat in diesem Zeitraum einen „ zweistelligen Millionenbetrag“ erwirtschaftet. Zur Zeit sind für Nordrhein-Westfalen 20 Online-Steuerfahnder tätig.
Zu den in den vergangenen Jahren wiederholt vorgebrachten Vorwürfen, dass NRW mit mehr Steuerfahndern eine höhere Aufklärungsquote erreichen könne, erklärt Steller, dass der Länderfinanzausgleich indirekt Einstellungen verhindern würde. NRW habe eine überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquote bei Steuerdelikten, die Erträge kämen aber nicht dem Land zugute, „da sie im Rahmen des Länderfinanzausgleichs abgeführt werden müssen“. Er sieht erst ab 2005 Besserung, wenn der Verteilungsschlüssel geändert wird, und 12 Prozent der überdurchschnittlichen Mehreinnahmen im Landeshaushalt verbleiben.