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Archiv-Artikel

Ex-„Republikaner“ darf nicht dienen

Bundeswehr darf Ex-„Republikaner“ von Wehrübungen ausschließen, sagt das Bundesverwaltungsgericht

FREIBURG taz ■ Der ehemalige „Republikaner“-Funktionär Eike Erdel darf auch weiterhin nicht an Wehrübungen der Bundeswehr teilnehmen. Dies entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: 6 C 4/03). Dort hatte der Oberleutnant der Reserve gegen seinen 1997 erfolgten Ausschluss geklagt.

Dass Erdel für die „Republikaner“ aktiv ist, erfuhr die Bundeswehr damals aus einer kleinen Anfrage der PDS-Fraktion im Bundestag. Aufgelistet waren dort eine ganze Reihe von Funktionen: Erdel war Stadtrat, Kreisrat, Mitglied im Marburger Studentenparlament sowie Bundesvorsitzender des Republikanischen Hochschulverbandes.

Die Bundeswehr reagierte schnell und schloss Erdel im November 1997 von weiteren Wehrübungen aus. Zu dieser Zeit war die Hardthöhe besonders nervös, da 1995 der bekannte Rechtsextremist Manfred Roeder zu einem Vortrag bei der Bundeswehr-Führungsakademie eingeladen worden war – was für reichlich schlechte Presse sorgte. Der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) hatte daraufhin den Militärischen Abschirmdienst angewiesen, „verschärft“ jedem Anhaltspunkt für extremistisches Verhalten nachzugehen.

Erdel klagte jedoch gegen seine Aussonderung. Es diskriminiere ihn und verletze seine Grundrechte, wenn er für wehrunwürdig erklärt werde. Ihm werde auch militärische Weiterbildung verweigert sowie die Möglichkeit, durch Leistungszuschläge Geld zu verdienen. Ein von ihm selbst beantragtes Disziplinarverfahren war abgelehnt worden, weil die bloße Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ kein Dienstvergehen sei.

Die Bundeswehr hielt dem ihr Interesse an Führungskräften entgegen, die rechtsextremen Tendenzen „fest und entschlossen“ entgegenträten.

In der ersten Instanz, beim Verwaltungsgericht Gießen, war Erdels Klage im Oktober 2002 abgewiesen worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Die Einberufung zu Wehrübungen erfolge ausschließlich im öffentlichen Interesse. Der Bund habe daher ein weites Ermessen, wen er heranziehe und wen nicht. Verboten sei nur eine „willkürliche Benachteiligung“ einzelner Reservisten. Mit Blick auf die Beobachtung der „Republikaner“ durch den Verfassungsschutz durfte der Bund jedoch durchaus Zweifel haben, ob ein Rep-Mitglied den Anforderungen an militärische Führungskräfte genügt. Auch der zwischenzeitlich erfolgte Parteiaustritt half Erdel nicht. CHRISTIAN RATH