: Die deutsche Rechtslage
Seit dem Deutschen Herbst ist Deutschland gegen den Terrorismus gerüstet. Zumindest strafrechtlich. Das Anti-Terrorismus-Gesetz von 1977 konnte recycelt und wieder verwendet werden. Nur dass Paragraf 129 a des Strafgesetzbuches – der die Bildung terroristischer Vereinigungen bestraft – noch einen Bruder 129 b bekam: Auch Vereinigungen mit Hauptsitz im Ausland sind verboten. Die Rasterfahndung erfreut sich heute wieder einiger Beliebtheit und ist wie damals absolut nutzlos. Wenn die Wissenschaft in den 70ern schon weiter gewesen wäre, hätten wir auch schon längst biometrische Pässe. Neu sind schärfere Kontrollen an Flughäfen und der europäische Haftbefehl. Bankkonten von Terroristen dürfen leichter eingefroren werden, entführte Flugzeuge soll die Bundeswehr bald vom Himmel schießen dürfen. MAD