: 5 Jahre Haft für Shadi A. gefordert
DÜSSELDORF afp ■ Die Bundesanwaltschaft hat im bundesweit ersten Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der islamistischen Al-Tawhid-Bewegung fünf Jahre Haft gegen den Angeklagten Shadi A. gefordert. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertrat Bundesanwalt Dirk Fernholz gestern die Auffassung, der 27-Jährige habe sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der bandenmäßigen Fälschung von Personalausweisen schuldig gemacht. Die Anklage sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Jordanier an der Planung von Anschlägen auf zwei jüdische Gaststätten in Düsseldorf und ein jüdisches Gemeindezentrum in Berlin beteiligt war. Fernholz wertete es als strafmindernd für den Angeklagten, dass dieser die Taten gestanden habe. Die Höchststrafe für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beträgt zehn Jahre.