piwik no script img

Archiv-Artikel

„HELDENGEDENKEN“ – DER NAZIAUFMARSCH

Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Cottbus das polizeiliche Verbot der für morgen geplanten rechtsextremistischen Kundgebung am Waldfriedhof Halbe aufgehoben. Die Sorge der Polizei, die Versammlung könne an nationalsozialistische Aufmärsche erinnern, „reiche für ein Versammlungsverbot nicht aus“, erklärten die Richter. Deshalb müsse sie unter Auflagen genehmigt werden. Das Gericht erlaubte den Veranstaltern, auf dem Vorplatz des Friedhofs eine einstündige Kundgebung abzuhalten. Zu der Kundgebung am Vortag des Volkstrauertages unter dem Motto „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten und den europäischen Freiwilligen“ werden laut Polizeiangaben 500 bis 1.000 Rechtsextremisten erwartet. Versammlungsleiter ist der Hamburger Neonazi Christian Worch. Gegen den Aufzug sind drei Gegendemonstrationen geplant. Das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. EPD