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Archiv-Artikel

Wienand: Habe Geld genommen

Angeklagter Ex-SPD-Spitzenmann legt im Kölner Müllprozess ein Teilgeständnis ab

KÖLN dpa/ap ■ Im Prozess um die Kölner Müllkorruptionsaffäre hat der angeklagte frühere SPD-Spitzenpolitiker Karl Wienand ein Teilgeständnis abgelegt.

Wienands Anwalt, der für den wegen Krankheit geschwächten 77-Jährigen sprach, erklärte vor dem Kölner Landgericht, sein Mandant habe bis zu 2,7 Millionen Mark im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für den Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage Anfang der 90er-Jahre erhalten. Er habe keine Bedenken gehabt, das Geld anzunehmen. Es habe sich um eine zuvor vereinbarte Provision gehandelt, die sein damals als Unternehmensberater tätiger Mandant für die Vermittlung des Auftrages ausgehandelt habe.

Die Staatsanwaltschaft sieht Wienand als zentrale Figur in der Korruptionsaffäre. Sie wirft dem 77-Jährigen Beihilfe zur Bestechung und Untreue im besonders schweren Fall vor. Von den insgesamt rund 21,6 Millionen Mark Bestechungsgeldern habe Wienand 4,2 Millionen Mark erhalten.

Richter Martin Baur sagte zu Beginn der nur knapp einstündigen Verhandlung, eine Bewährungsstrafe und eine Zahlung von 25.000 Euro für den Angeklagten seien im Falle eines Geständnisses denkbar. Nach der Millionenzahlung von 1994 erhielt Wienand laut Verteidiger Rudolf Karras in zwei weiteren Tranchen insgesamt noch umgerechnet 370.000 Euro.

Staatsanwalt Robert Bungert warf dem langjährigen parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion und Herbert-Wehner-Vertrauten vor, er sei treibende Kraft in der Korruptionsaffäre gewesen.

Bereits im Mai 2004 hatte das Landgericht die ersten drei Urteile gesprochen. Der frühere Chef der Abfallgesellschaft AVG, Ulrich Eisermann, und Sigfrid Michelfelder als Geschäftsführer der Firma Steinmüller erhielten Haftstrafen, der frühere Kölner SPD- Fraktionschef Norbert Rüther wurde freigesprochen. Laut Anklage ging die Initiative zu der Affäre von Wienand aus. Für den nächsten Verhandlungstag am 14. Dezember rechneten Beobachter mit einem Urteil.