piwik no script img

Keine Kürzung II

Nach langjähriger Mitarbeit in einem Gesundheitszentrum in Lichterfelde wurde Anette P. im September 2003 gekündigt. Aufgrund ihres Arbeitsvertrages wurde diese Kündigung erst zum 1. Juli 2004 wirksam. Da sie zunächst ein Überleitungsangebot bekam, das sich aber zerschlug, meldete sich die 43-Jährige im November 2003 beim Arbeitsamt als arbeitssuchend, obwohl sie noch sieben Monate einen Job hatte.Der Agentur für Arbeit aber ging auch das nicht schnell genug. Sie war der Ansicht, die Empfangssekretärin hätte sich auch schon 48 Tage früher melden können und strich ihr deshalb einmalig 210 Euro Arbeitslosengeld.Dies sah das Sozialgericht in seinem gestrigen Urteil als unverhältnismäßig an, da in anderen Fällen eine Meldefrist von drei Monaten ausreicht. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich, aber nur in einer Sprungrevision vor das Bundessozialgericht in Kassel oder vor das Bundesverfassungsgericht. ibs

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen