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Archiv-Artikel

Freischwebender Schnitt

Gericht beendet Prozess um zwei Meter hohe Hecke

Von KW

AUGSBURG taz ■ Das Amtsgericht Augsburg hat am Montag den Streit um eine wuchernde Thujahecke beendet. Der Nachbar eines Rentners sollte die auf sein Grundstück wachsende Hecke gründlich zurechtstutzen. Der Beklagte wäre dazu durchaus bereit gewesen, sein Entgegenkommen scheiterte jedoch am wütenden Rentner. Der hatte den Heckenschnitt mit nicht zu überwindenden Auflagen versehen, die schließlich die Einschaltung eines Gutachters erforderlich machten. Der Kläger verbot nämlich dem Beklagten, sein Grundstück zu betreten. Der Experte befand schließlich, dass der Heckenschnitt aus der Luft wohl nur mit Hilfe eines freischwebenden Gerüsts oder einer Hebebühne möglich sei. Richterin Iris Groß befand, der akrobatische Heckenschnitt sei unzumutbar. Niemand könne zu etwas verpflichtet werden, das er tatsächlich nicht leisten kann. KW