Miethai & CoMieterhöhung: Wer aufpasst, spart.
: Kein Grund zur Eile

Viele Vermieter nutzen derzeit den Ende Oktober neu erschienenen Mietenspiegel 2003, um von ihren Mietern Mieterhöhungen zu verlangen. Panik aber ist nicht angesagt: Mieter haben mindestens zwei Monate Zeit, das Erhöhungsschreiben zu überprüfen. Also, bitte nicht aus Zeitmangel und weil man die Sache noch in diesem Jahr vom Tisch haben will, zustimmen und zahlen, sondern zunächst das Erhöhungsbegehren rechtlich überprüfen lassen. Vermieter müssen nämlich eine Reihe von Formalien einhalten, damit die Mieterhöhung wirksam ist. Und hieran scheitern nicht nur „kleine“ Vermieter, sondern auch manche Großvermieter.

So hat eine städtische Wohnungsgesellschaft erst vor wenigen Tagen ihren Mietern Mieterhöhungen auf sachlich falscher Basis übersandt. Beim Abschreiben des Mietenspiegels im Mieterhöhungsschreiben wurde der Oberwert des einschlägigen Rasterfeldes um zwei Euro erhöht.

Wir erleben in der Beratung auch immer wieder, dass Vermieter die Wohnungen ihrer Mieter in die Kategorie mit Sammelheizung und/oder Badezimmer einordnen und auf dieser Grundlage eine Mieterhöhung verlangen, obwohl diese Ausstattungen von den Mietern selbst eingebaut wurden. Nicht selten herrscht die irrige Vorstellung bei Vermietern und auch bei Mietern, dass nach zehn oder 20 Jahren die Investition der Mieter abgewohnt sein müsste und deshalb der Vermieter sich die Ausstattung zurechnen dürfe.

Dies ist aber nicht der Fall. Soweit die Heizungsanlage und/oder das Bad von den Mietern eingebaut worden sind, verbleibt es dabei, dass die Wohnung ohne Bad und/oder Sammelheizung ausgestattet ist.

Für alle Mitglieder, die aktuell eine Mieterhöhung ihres Vermieters erhalten haben, bietet Mieter helfen Mietern am 17.12. und im Januar 2004 an jedem Mittwoch von 10 Uhr bis 16 Uhr eine Beratung ohne Voranmeldung in der Hauptgeschäftsstelle Bartelsstraße 30 an.

Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de